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Die Gemeindeversammlung ist als Legislative (Gesetzgebung) das oberste Organ. Zuständigkeiten, Einberufung, Verfahren, usw. sind im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung enthalten.

Die Einladung zur Gemeindeversammlung mit den Anträgen und den Weisungen wird in der Regel spätestens 14 Tage vor der Versammlung jeder Haushaltung zugestellt.

jährliche Aufgaben
- Abnahme der Jahresrechnungen
- Genehmigung der Voranschläge (Budget)
- Festsetzung der Steuerfüsse

Aufgaben nach Bedarf
- Bewilligung von Krediten
- Erlasse und Änderung von Verordnungen
- Beitritt zu Gemeindezweckverbänden
- Beschluss über Grundstückgeschäfte
- Behandlung von Initiativen

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