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Was ist bei einem Todesfall zu tun?
Todesfall in der Gemeinde:
Arzt benachrichtigen (Behandelnder Arzt, Hausarzt oder Notfallarzt).
Todesfall im Spital / Heim:
Die Spital- und Heimverwaltung erledigt die notwendigen, ärztlichen Formalitäten.
Todesfall infolge Unfall / Suizid:
Polizei benachrichtigen.
Die Polizei muss bei tödlichen Verkehrs-, Arbeits-, Haushaltsunfällen und bei Leichenauffindungen beigezogen werden.
Meldung:
Der Hinschied eines Angehörigen ist beim Bestattungsamt Hirzel (Telefon siehe rechts) persönlich (Angehörige/Bevollmächtigte) innert zwei Tagen nach dem Todesfall zu melden.
Mitzubringen sind:
Ärztliche Todesbescheinigung (falls nicht im Spital gestorben)
Familienbüchlein (falls nicht bei der Einwohnerkontrolle aufbewahrt wird)
Schriftenempfangsschein (sofern auffindbar)
Pass, Ausländerausweis, Geburts- und Eheschein (nur für ausländische Staatsangehörige)
Folgende Fragen sind zu klären:
Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation)
Ort, Datum und Zeit der Bestattung / Abdankung
Art des Grabes (Erd-, Urnen oder Gemeinschaftsurnengrab)
Koordination mit der Kirche
Aufgaben des Bestattungsamtes Hirzel
Das Bestattungsamt ist zuständig und verantwortlich für
Aufgaben der Angehörigen
Den Angehörigen obliegen folgende Aktivitäten:
Bestattungswünsche
Der Wunsch für eine bestimmte Bestattungsart und -form kann bereits zu Lebzeiten beim Bestat-tungsamt schriftlich hinterlegt werden.
Wir sind für Sie da
Wir stehen Ihnen bei Todesfällen gerne zur Verfügung und dies auch ausserhalb der ordentlichen Bürozeiten, insbesondere an Wochenenden oder Feiertagen, können Todesfälle ebenfalls gemeldet werden, nämlich an Adrian Hauser, Notfallnummer 079 207 64 78.
Bestattungsunternehmung / Krematorium / Zivilstandsamt
zuständige Bestattungsunternehmung (Einsargen, Leichentransporte): Hans Gerber AG, Lättenstr. 9, 8315 Lindau, Tel 052 355 00 11 office@gerber-Lindau.ch
Krematorium Nordheim, Käferstrasse 101, 8046 Zürich (Tel. 044 377 65 11)
Abholzeiten für Urnen: Mo-Fr 08.30-11.30 Uhr, 13.30 - 16.00 Uhr
Erbbescheinigung
weiterführende Informationen unter
http://www.bezirksgericht-horgen.ch
weitere Organisationen/Stellen
Stiftung Leid und Trauer
Die Stiftung fördert und unterstützt die Begleitung von Angehörigen Kranker, Sterbender und Verstorbener, insbesondere durch Einsatz von Fach- und Beratungstelle zur Betreuung und Begleitung gegenüber direkt Betroffenen
Hilfe für Angehörige von Suizidopfern
Montag
07.00 Uhr bis 11.00 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstag bis Freitag
08.00 Uhr bis 11.00 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Ausserhalb der Kundendienstzeiten steht das Personal gerne auf telefonische Vereinbarung zur Verfügung.
Dr. med Ruedi Baumann / Dr. med. Christian Morello
Tel. 044 729 95 95