Einbürgerungsverfahren (generell)
Das Einbürgerungsverfahren inklusive der gesetzlichen Grundlagen geht aus der Webseite des Gemeindeamtes hervor.
Standortbestimmugen in der Gemeinde Hirzel
Ausländer, die im Hirzel eingebürgert werden möchten, haben vor dem Gespräch mit dem Bürgerrechts-Ausschuss eine Standortbestimmung in den Bereichen "Sprache" und "Gesellschaft" erfolgreich zu absolvieren (Anfoderungen siehe unten).
Termine 2. Quartal 2012
Mai
Mittwoch, 23. Mai 2012 Gesellschaft schriftlich: 18.00 – 19.30 Uhr
Deutsch schriftlich: 19.45 – 21.00 Uhr
Mittwoch, 30. Mai 2012 Deutsch mündlich: ab 18.00 Uhr
Juni
Dienstag, 19. Juni 2012 Gesellschaft schriftlich: 18.00 – 19.30 Uhr
Deutsch schriftlich: 19.45 – 21.00 Uhr
Dienstag, 26. Juni 2012 Deutsch mündlich: ab 18.00 Uhr
August
Mittwoch, 22. August 2012 Gesellschaft schriftlich: 18.00 – 19.30 Uhr
Deutsch schriftlich: 19.45 – 21.00 Uhr
Mittwoch, 29. August 2012 Deutsch mündlich: ab 18.00 Uhr
Die Anmeldung hat via dem spätestens 6 Wochen im voraus zu erfolgen.
Formulare
Der für das Einbürgerungsverfahren erforderliche Formularsatz kann beim Gemeinderats-Sekretariat bezogen werden. Der Gemeindeschreiber erteilt Ihnen gerne weitere Auskünfte.
Kommunale Zusatzanforderungen im Einbürgerungsverfahren
1. Anforderungen an die Standortbestimmungen für die Einbürgerung von
Ausländern (Tests beim Bildungszentrum Zürichsee)
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Standortbestimmung |
Hirzler-Anforderung |
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01 |
Deutsch mündlich |
B1 (mind. 30 Punkte) |
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02 |
Deutsch schriftlich |
A2 (mind. 30 Punkte) |
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03 |
Gesellschaft (max. 100 Punkte) |
60 Punkte Von den 9 Themenbereichen dürften höchstens 3 im ungenügenden Bereich sein. Wenn der Themenbereich Hirzel nicht bestanden wird, wird dies als zwei ungenügende Themenbereiche gezählt. |
2. Gültigkeitsdauer der Standortbestimmungen
Die Standortbestimmungen haben eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren.
Anschliessend ist die Standortbestimmung zu wiederholen.
3. Wiederholungsmöglichkeit
Ein nicht bestandener Test kann einmal wiederholt werden. Bei zwei-
maligem Nichtbestehen wird das Einbürgerungsgesuch abgelehnt. Der
Bewerber hat dann die Möglichkeit, sich die nötige Kompetenz
anzueignen und ein neues Gesuch zu stellen.
4. Keine Ausnahmen
Es gibt keine Dispensationen von den Tests. Sowohl in der Schweiz
geborene Ausländer, welche auch die obligatorische Schulzeit von
9 Jahren in der Schweiz besucht haben, als auch deutsche
Staatsangehörige haben alle Test zu absolvieren.
Montag
07.00 Uhr bis 11.00 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstag bis Freitag
08.00 Uhr bis 11.00 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Ausserhalb der Kundendienstzeiten steht das Personal gerne auf telefonische Vereinbarung zur Verfügung.