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Einbürgerungen

Einbürgerungsverfahren (generell)

Das Einbürgerungsverfahren inklusive der gesetzlichen Grundlagen geht aus der Webseite des Gemeindeamtes hervor.

Standortbestimmugen in der Gemeinde Hirzel

Ausländer, die im Hirzel eingebürgert werden möchten, haben vor dem Gespräch mit dem Bürgerrechts-Ausschuss eine Standortbestimmung in den Bereichen "Sprache" und "Gesellschaft" erfolgreich zu absolvieren (Anfoderungen siehe unten). 

Termine 2. Quartal 2012

Mai

Mittwoch, 23. Mai 2012        Gesellschaft schriftlich: 18.00 – 19.30 Uhr
                                             Deutsch schriftlich: 19.45 – 21.00 Uhr
Mittwoch, 30. Mai 2012        Deutsch mündlich: ab 18.00 Uhr

Juni

Dienstag, 19. Juni 2012        Gesellschaft schriftlich: 18.00 – 19.30 Uhr
                                             Deutsch schriftlich: 19.45 – 21.00 Uhr
Dienstag, 26. Juni 2012        Deutsch mündlich: ab 18.00 Uhr

August                        

Mittwoch, 22. August 2012     Gesellschaft schriftlich: 18.00 – 19.30 Uhr
                                               Deutsch schriftlich: 19.45 – 21.00 Uhr
Mittwoch, 29. August 2012     Deutsch mündlich: ab 18.00 Uhr             

Die Anmeldung hat via dem spätestens 6 Wochen im voraus zu erfolgen.

Formulare

Der für das Einbürgerungsverfahren erforderliche Formularsatz kann beim Gemeinderats-Sekretariat bezogen werden. Der Gemeindeschreiber erteilt Ihnen gerne weitere Auskünfte.

Kommunale Zusatzanforderungen im  Einbürgerungsverfahren

1.       Anforderungen an die Standortbestimmungen für die Einbürgerung von 
           Ausländern (Tests beim Bildungszentrum Zürichsee)

 

 

Standortbestimmung

Hirzler-Anforderung

 01

Deutsch mündlich

B1 (mind. 30 Punkte)

 02

Deutsch schriftlich

A2 (mind. 30 Punkte)

 03

Gesellschaft (max. 100 Punkte)

60 Punkte

Von den 9 Themenbereichen dürften höchstens 3 im ungenügenden Bereich sein. Wenn der Themenbereich Hirzel nicht bestanden wird, wird dies als zwei ungenügende Themenbereiche gezählt.

 2.       Gültigkeitsdauer der Standortbestimmungen
           Die Standortbestimmungen haben eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. 
           Anschliessend ist die Standortbestimmung zu wiederholen.

 3.       Wiederholungsmöglichkeit
           Ein nicht bestandener Test kann einmal wiederholt werden. Bei zwei-
           maligem Nichtbestehen wird das Einbürgerungsgesuch abgelehnt. Der
           Bewerber hat  dann die Möglichkeit, sich die nötige Kompetenz
           anzueignen und ein neues Gesuch zu stellen.

 4.       Keine Ausnahmen
            Es gibt keine Dispensationen von den Tests. Sowohl in der Schweiz
            geborene Ausländer, welche auch die obligatorische Schulzeit von
            9 Jahren in der  Schweiz besucht haben, als auch deutsche 
            Staatsangehörige haben alle Test zu absolvieren.

 

Ergänzende Informationen zum Inhalt

Öffnungszeiten

Montag
07.00 Uhr bis 11.00 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Dienstag bis Freitag
08.00 Uhr bis 11.00 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Ausserhalb der Kundendienstzeiten steht das Personal gerne auf telefonische Vereinbarung zur Verfügung.

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