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Der Friedensrichter wird durch die Stimmberechtigten an der Urne alle sechs
Jahre gewählt.
Der Friedensrichter führt als erste Instanz die obligatorischen Schlichtungsverfahren
durch und leitet die Verhandlungen bei folgenden Klagen:
Ausnahmen: Der Friedensrichter ist nicht zuständig bei:
Gemeinde Hirzel
Gemeindeverwaltung
Nützi Roland
Am Aepplihoger 14
8816 Hirzel
| Tel. P: | 044 729 96 89 | Tel: | 044 735 41 00 |
Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung