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Nächtliches Dauerparkieren auf öffentlichem Grund
Gestützt auf die kommunale Nachtpark-Verordnung ist das regelmässige Parkieren von Fahrzeugen aller Art über Nacht auf öffentlichem Grund im Hirzel gebührenpflichtig. Als öffentlicher Grund gelten alle Strassen sowie allgemein zugängliche Parkplätze der Gemeinde Hirzel. Die Gebühr berechtigt den Halter, sein Fahrzeug im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften, ohne festen Platzanspruch, auf öffentlichem Grund abzustellen.
Fahrzeughalter, die über private Garagen- oder Abstellplätze verfügen, diese aber nicht benützen, sondern öffentlichen Grund beanspruchen, unterliegen ebenfalls dieser Verordnung. Fahrzeughalter, die private Abstellmöglichkeiten benützen, werden von der Kontrolle nicht erfasst.
Die Gebühr beträgt Fr. 30.- pro Monat.
Anmeldungen/Änderungen sind online, schriftlich oder telefonisch an die Gemeindeverwaltung Hirzel zu richten.
Montag
07.00 Uhr bis 11.00 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstag bis Freitag
08.00 Uhr bis 11.00 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Ausserhalb der Kundendienstzeiten steht das Personal gerne auf telefonische Vereinbarung zur Verfügung.