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Bei rund 65% der eingereichten Steuererklärungen von unselbständig Erwerbenden und Rentnern werden vom Steueramt der Gemeinde die definitiven Einschätzungen durchgeführt. Die übrigen Steuerpflichtigen werden durch das Kantonale Steuramt veranlagt.
Das Gemeindesteueramt ist für die Ausstellung aller Rechnungen für die Staats- und Gemeindesteuern sowie für deren Inkasso zuständig.
Es ist auch Ansprechpartner im Zusammenhang mit Inventarisation bei Todesfällen, Grundstückgewinnsteuern, interkommunaler Steuerausscheidung und Quellensteuern.
Beim Kantonalen Steueramt Zürich finden Sie viele Informationen, die Möglichkeit, Ihre Steuern zu berechnen und sämtliche Formulare zum herunterladen.
Gemeinde Hirzel
Gemeindeverwaltung
De la Cruz Mirella
Bergstrasse 6
8816 Hirzel
| Tel: | 044 729 70 78 | Fax: | 044 729 70 77 |
Montag
07.00 Uhr bis 11.00 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstag bis Freitag
08.00 Uhr bis 11.00 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Ausserhalb der Kundendienstzeiten steht das Personal gerne auf telefonische Vereinbarung zur Verfügung.